Nachweis der kinderärztlichen Untersuchung und Impfschutz bei Aufnahme in den Kindergarten!

Zur Stärkung der gesundheitlichen Vorsorge werden nach dem Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung künftig alle Eltern in Bayern verpflichtet, die Teilnahme ihres Kindes an den Früherkennungsuntersuchungen (sog. U-Untersuchungen) sowie eine ausreichende Impfberatung sicherzustellen.

Demzufolge gehört es nun zum Schutzauftrag eines Kindergartenträgers bzw. des betreuenden Fachpersonals, sich Kenntnis über den Stand der Früherkennungs-untersuchungen und einer ärztlichen Impfberatung zu verschaffen und gegebenenfalls darauf hinzuwirken, dass die Untersuchungen bzw. die ärztliche Impfberatung wahrgenommen werden.

Laut Schreiben des Sozialministeriums ist das beauftragte Fachpersonal eines Kindergartens (in der Regel die Leitung) verpflichtet, sich bei der Aufnahme eines Kindes den Nachweis über die Früherkennungsuntersuchung und den Impfungen vorlegen zu lassen. In der Regel wird dieser Nachweis durch die Vorlage des ordnungsgemäß abgestempelten und unterschriebenen Kinder-Untersuchungsheftes und des Impfbuches erbracht.

Sie haben die Möglichkeit:

  • das Untersuchungsheft und das Impfbuch bei der Kindergartenanmeldung vorzulegen
  • eine ordnungsgemäße Bestätigung des Kinderarztes über die durchgeführten Früherkennungsuntersuchungen und/oder einen Nachweis über eine ärztliche Impfberatung beim Informations-Elternabend oder Schnuppertag abzugeben.

Diese Maßnahme dient grundsätzlich dem Wohle des Kindes.

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